Thema - Arbeitsrecht

Arbeitskräfteüberlassung: Genügt die Meldung eines Krankenstandes nur an den Beschäftiger?

Dr. Christian Klotz

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt in § 4 (§ 8 Abs 8 AngG für Angestellte), wie mit einer Arbeitsverhinderung eines Arbeitnehmers umzugehen ist. Demnach ist ein Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig ist, verpflichtet, seine Arbeitsverhinderung unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden und auf Verlangen des Arbeitgebers eine Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen.

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Artikel-Nr.
ARD 6873/5/2023

08.11.2023
Heft 6873/2023
Autor/in
Christian Klotz

Dr. Christian Klotz ist Jurist für Arbeits- und Sozialrecht in der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Er verfügt über langjährige arbeitsrechtliche Praxis und berät Unternehmen in allen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. Daneben ist er Vortragender beim WIFI im Arbeitsrecht und vertritt Unternehmen vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Zudem ist er geprüfter Lohnverrechner.