Freie Dienstnehmer sind keine Arbeitnehmer im Sinn des Arbeitsrechts. Deshalb finden die meisten arbeitsrechtlichen Spezialgesetze auf freie Dienstnehmer keine Anwendung - es sind grundsätzlich nur jene arbeitsrechtlichen Bestimmungen anwendbar, die nicht vom persönlichen Abhängigkeitsverhältnis des Arbeitnehmers ausgehen und den sozial Schwächeren schützen sollen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick darüber, welche arbeitsrechtlichen Normen bei freien Dienstnehmern zu beachten sind und welche nicht.
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