Der Tod eines Menschen stellt für die hinterbliebenen Angehörigen, Freunde und Arbeitskollegen immer eine psychische Ausnahmesituation dar. War der Verstorbene Arbeitgeber im Rahmen seines Einzelunternehmens oder Gesellschafter bzw Geschäftsführer der Arbeitgeber-Gesellschaft, stellt sich auch die Frage, ob sein Ableben Auswirkungen auf die Dienstverhältnisse seiner Arbeitnehmer hat.
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