Das "Coronavirus"1 (SARS-CoV-2) ist spätestens seit den ersten bekannten Fällen in Italien auch in Österreich in den Fokus der Medien und damit auch der Bevölkerung gerückt. Seitdem häufen sich Fragen insbesondere zur weiteren Vorgehensweise der Behörden, zu den zu treffenden betrieblichen Maßnahmen, zum Umgang mit Mitarbeitern oder der Pflicht zur Entgeltfortzahlung. In vielen Fällen unterscheiden sich die arbeitsrechtlichen Rechtsfolgen rund um das Thema "Coronavirus" nicht von den Rechtsfolgen bei anderen, nicht meldepflichtigen Krankheiten. Es gibt jedoch einige wichtige Unterschiede, auf die im Folgenden näher eingegangen wird.
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