Das Arbeitsruhegesetz regelt Wochenendruhe, Ersatzruhe und Feiertagsruhe sowie die Ausnahmen davon. Dazu gehören Märkte, Messen, Verkehrsbetriebe, Heil- und Pflegeanstalten und Kuranstalten, Apotheken sowie Betriebe des Bewachungsgewerbes.
In der 6. Auflage wurden die Novellen der - seit der Vorauflage verstrichenen - letzten acht Jahre sowie die Judikatur und Fachliteratur dieses Zeitraumes eingearbeitet. Nach wie vor hat das Werk vor allem den Anspruch, Hilfestellung für die Praxis anzubieten.
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