Thema - Arbeitsrecht

Arbeitszeitpaket 2018 - Die durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden während eines 17-Wochen-Zeitraumes

Mag. Wolfram Hitz

Durch das Arbeitszeitpaket 2018 sind eine Reihe von Bestimmungen neu geschaffen worden, die mangels Erfahrungswerten für Verunsicherung und Interpretationsbedarf sorgen. Allerdings sind auch bereits bestehende Regelungen in den Fokus gerückt, die bis dato wenig hinterfragt wurden. Ein Beispiel dafür ist die durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, die bis dato mangels faktischer Bedeutung kaum Beachtung fand. In diesem Beitrag sollen neben einer Einordnung der Bestimmung in das Arbeitszeitrecht auch Antworten auf laufende Praxisfragen gegeben werden.

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Artikel-Nr.
ARD 6625/5/2018

22.11.2018
Heft 6625/2018
Autor/in
Wolfram Hitz

Mag. Wolfram Hitz ist Vortragender, Unternehmensberater und Autor mit der Spezialisierung auf arbeits- und personalrechtliche Fragestellungen, Geschäftsführer der Hitz & Schrenk OG. Lehrtätigkeit an der Universität für Weiterbildung Krems sowie an der FHWien der WKW.