Artikelrundschau / Sozialversicherung

Atzmüller/Lidauer, Rechtsfolgen bei fehlerhafter Zuordnung der Erwerbstätigkeit - Deutliche Entlastung des Dienstgebers auf Basis des SV-ZG, ZAS 2021, 173

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Die Frage der richtigen Zuordnung einer Erwerbstätigkeit führt in der Praxis immer wieder zu Problemen. Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz (SV-ZG) hat es sich in diesem Zusammenhang zum Ziel gesetzt, Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit zu gewährleisten. Es soll das sv-rechtliche Haftungsrisiko des Auftraggebers für den Fall einer rückwirkenden Umqualifizierung reduziert werden. Die Autoren weisen darauf hin, dass § 41 Abs 3 GSVG in sämtlichen Fällen zur Anwendung kommt, in denen eine rückwirkende Umqualifizierung im Verhältnis GSVG zu ASVG durchzuführen ist. Zwar sei der Dienstgeber diesfalls - idR für die vergangenen fünf Jahre - als Beitragsschuldner nach wie vor zur Nachentrichtung sowohl der Dienstgeberanteile als auch der Dienstnehmeranteile verpflichtet. Nach neuer Rechtslage seien jedoch die geleisteten GSVG-Beiträge des ehemals selbstständig Erwerbstätigen von der SVS direkt an den für die Beitragseinhebung zuständigen Krankenversicherungsträger zu überweisen, wo sie auf die vom Dienstgeber zu begleichende Beitragsschuld angerechnet werden und diese folglich (deutlich) verringern. Für die Praxis sollte der Fokus aber nach wie vor darauf gerichtet werden, Umqualifizierungen a priori zu vermeiden - ein Ziel, das im Rahmen eines partnerschaftlichen Vorgehens von Auftraggeber und Auftragnehmer sowie unter Beachtung einiger Grundregeln der betrieblichen Praxis weitestgehend erreicht werden könne - so die Autoren.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6769/22/2021

14.10.2021
Heft 6769/2021