Arbeitnehmer haben oft aus Angst vor dem Nichterhalt oder Verlust des Arbeitsplatzes Interesse daran, Informationen über ihren Gesundheitszustand geheim zu halten. Arbeitgeber treffen gegenüber Menschen mit Behinderungen allerdings auch besondere Fürsorgepflichten. So sind sie etwa gemäß § 6 Abs 1a BEinstG zur Ergreifung "angemessener Vorkehrungen" angehalten. Dies wird regelmäßig auch Informationen über die bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen erfordern. Es stellt sich damit die Frage des Verhältnisses zwischen Geheimhaltungsrecht und Aufklärungspflicht der (potenziellen) Arbeitnehmer. Auer-Mayer zeigt auf, dass eine Nichtaufklärung für die Arbeitnehmer hier in Gestalt des Verlusts eigener Ansprüche durchaus beachtliche negative Folgen haben kann, andererseits Schadenersatzansprüche oder gar ein Entlassungsrecht des Arbeitgebers infolge "echter" Aufklärungspflichtverletzungen der Arbeitnehmer letztlich nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen werden. Die Autorin empfiehlt, bei erkennbaren Leistungseinschränkungen anstelle einer vorschnellen Beendigung des Arbeitsverhältnisses das aktive Gespräch mit den betroffenen Arbeitnehmern zu suchen, diesen gegenüber die Intention der Setzung "angemessener Vorkehrungen" transparent zu machen und so gemeinsam eine bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu erarbeiten.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.