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Aufgriffsrechte für die Gesellschafterinsolvenz

Dr. Alexander Wilfinger

Anmerkungen zu OGH 6 Ob 64/20k1

Ob und inwieweit in GmbH-Gesellschaftsverträgen Aufgriffsrechte für den Fall der Insolvenz eines Gesellschafters vorgesehen werden können, ist seit Langem stark umstritten und wurde in der Rechtsprechung bisher uneinheitlich beantwortet. Der OGH hat nunmehr eine Grundsatzentscheidung gefällt und die Streitfragen geklärt: Aufgriffsrechte sind zulässig, dürfen die Gesellschaftergläubiger aber nicht schlechter stellen als den Gesellschafter.

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Artikel-Nr.
ZIK 2020/261

30.12.2020
Heft 6/2020
Autor/in
Alexander Wilfinger
Dr. Alexander Wilfinger ist Universitätsassistent am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien.

Publikationen: Verbraucherschutz durch Kapitalmarktaufsicht (2020); Beweisrecht (2020, gemeinsam mit Spitzer); Feststellung zur Insolvenztabelle zwischen EuInsVO, EuGVVO, nationalem Recht und Schiedsverfahren, KTS 2020, 121; Verwaltungsakt als gesetzliches Verbot (§ 134 BGB), AcP 220 (2020) 956.