ZIK aktuell

Aufrechnung durch Sozialversicherungsträger im Privatkonkurs

Andreas Konecny / Romana Weber

Sozialversicherungsträger haben im Privatkonkurs häufig sowohl Gläubiger- als auch Schuldnerstellung, insb wenn Beitragsrückständen Schuldneransprüche auf (Pensions-)Leistungen gegenüberstehen. Es stellt sich dann die Frage, ob die Aufrechnungsbeschränkung des § 12a Abs 2 KO auch die in den Sozialversicherungsgesetzen umfangreich vorgesehenen Aufrechnungsmöglichkeiten der Sozialversicherungsträger erfasst. Der folgende Beitrag untersucht das am Beispiel des § 67 BSVG.

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Artikel-Nr.
ZIK 1999, 191

22.12.1999
Heft 6/1999
Autor/in
Andreas Konecny

Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas Konecny ist ua Herausgeber und Autor von Konecny(/Schubert), Kommentar zu den Insolvenzgesetzen, und Fasching/Konecny, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen (3. Auflage); im Insolvenzrecht zahlreiche Publikationen und Vorträge.