Ein Vollkaufmann erwirbt ein Unternehmen um 1000. Mit dem Unternehmen werden auch bereits abgeschlossene Auftragsverhältnisse übertragen. Das offene Auftragsvolumen beträgt 100, der aus den Aufträgen zu erwartende Gewinn beträgt 10. Fraglich ist, ob und wenn ja in welcher Höhe der Auftragsbestand als Vermögensgegenstand bzw. Wirtschaftsgut aktiviert werden darf.
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