Seit 1993 gibt es eine zentrale Verwaltungsstrafevidenz für Bestrafungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung. Diese hat seit Jahren Bedeutung im Vergaberecht, weil in dieser Evidenz gespeicherte Verurteilungen zu einer Auftragssperre führen können. Mit dem LSDB-G wurde eine gleichartige Evidenz für Bestrafungen wegen Lohn- und Sozialdumping geschaffen, die mit dem ASRÄG 2014 und dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG, BGBl I 2015/113) auch für das Vergaberecht eine ähnlich wichtige Bedeutung erlangt hat.
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