Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Aufwandsrückstellung für zukünftige Umweltschutzmaßnahmen

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Bedingungen eine Aufwandsrückstellung gebildet werden kann.

Frage und Beispiel

Ein Unternehmen beschließt, zukünftig im Interesse des Umweltschutzes über die bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen hinaus eine Trennung und Entsorgung der Abfälle vorzunehmen. Die dafür im kommenden Jahr anfallenden Ausgaben aus der Vorbereitung und Einführung dieser Maßnahmen werden auf 1000 geschätzt.

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Artikel-Nr.
RWZ 2006/85

25.10.2006
Heft 10/2006
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.