Anmerkungen zu OLG Wien 28 R 411/13m1
Das OLG Wien geht nicht davon aus, dass ein Insolvenzantrag des Mehrheitsgesellschafters nach § 69 Abs 3a IO die Bestellung eines Notgeschäftsführers iSv § 15a GmbHG erfordert. Angesichts von § 69 Abs 3a IO und § 72d iVm § 72b IO wird eine dem Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung nachgelagerte Vertretungsbefugnis des Mehrheitsgesellschafters einer führungslosen GmbH angenommen, wenn er nicht für eine organschaftliche Vertretung sorgt. Dieser Rechtsauffassung steht jedoch das kapitalgesellschaftliche Trennungsprinzip gegenüber.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.