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Aus der Sache volle Haftung?

Dr. Katharina Widhalm-Budak / Dr. Stephan Riel Wien

Anmerkungen zu OGH 9 Ob 17/15p1

Die Schwierigkeiten, die nachrangige Pfandgläubiger bei der Verwertung durch den Insolvenzverwalter2 und nach Abschluss eines Sanierungsplans3 bereiten können, hat die IO weitgehend entschärft: Schon seit dem IRÄG 1982 kann der Insolvenzverwalter gem § 120 Abs 2 IO die freihändige Verwertung gegen den Willen der Absonderungsgläubiger durchsetzen.4 Und die schon viel diskutierte Bestimmung des § 149 Abs 1 S 2 IO idF IRÄG 20105

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Artikel-Nr.
ZIK 2016/57

02.05.2016
Heft 2/2016
Autor/in
Katharina Widhalm-Budak

Dr. Katharina Widhalm-Budak war Assistentin am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Wien, ist seit April 2001 Rechtsanwältin in Wien und seit 2008 Lektorin an der Universität Wien. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Insolvenz- und Wirtschaftsrecht. Sie hält regelmäßig Vorträge zum materiellen Insolvenzrecht und Anfechtungsrecht und ist Fachautorin einschlägiger Publikationen.

Publikationen:
Handbuch Anfechtungsrecht (2008);
Kontokorrentkredit und Konkursanfechtung (2001);
Widhalm-Budak in Konecny/Schubert, Insolvenzgesetze (Kommentar zur Konkursordnung) §§ 21, 22 KO;
Das Aufschiebungsrecht des Masseverwalters gem § 120a KO, ZIK 2003, 4 uva.

Stephan Riel

Dr. Stephan Riel, Rechtsanwalt in Wien mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Insolvenz- und Sanierungsrecht, Partner in der Kanzlei Riel & Partner, Insolvenzverwalter in Wien und Niederösterreich, Mitglied der im BMJ tagenden Insolvenzrechtsreformkommission, Mitherausgeber der ZIK, zahlreiche Publikationen zum Insolvenzrecht.