Um einen Ausbildungskostenrückersatz (kurz: AKR) rechtswirksam zu vereinbaren, müssen bestimmte Voraussetzungen exakt eingehalten werden.
Der folgende Kurzbeitrag
beschäftigt sich mit den wichtigsten Vereinbarungs-Voraussetzungen undfasst diese übersichtlich in einer Praktiker-Checkliste zusammen.Verwendete Abkürzungen in diesem Beitrag:
AKR ... Ausbildungskostenrückersatz//AMS ... Arbeitsmarktservice//AVRAG ... Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz//BGBl ... Bundesgesetzblatt//DG ... DienstgeberIn//DN ... DienstnehmerIn//DV ... Dienstvertrag/Dienstverhältnis//idR ... in der Regel//KV ... Kollektivvertrag//OGH ... Oberster Gerichtshof//PV ... Personalverrechnung//uE ... unseres Erachtens
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