In PVP 2012/31, 116 (Mai-Heft) wurde ausführlich darüber informiert, wie Beendigungsansprüche korrekt zu pfänden sind. In der Beratungspraxis tauchte nun ein Sonderfall auf betreffend eine gerichtliche Lohnpfändung bei einem bereits ausgetretenen Arbeitnehmer, der noch offene Abfertigungsraten ausbezahlt bekommt.
Die Lösung dieses Falles wird im folgenden Beitrag schrittweise und praxisgerecht erklärt.
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