Mit einiger Verspätung wurde nun auch in Österreich die Whistleblowing-Richtlinie1 in Form des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG)2 in nationales Recht umgesetzt. Das HSchG ist am 25. 2. 2023 in Kraft getreten. Für die Einrichtung der internen und externen Meldestellen gilt für Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern3 noch eine Übergangsfrist von 6 Monaten ab Inkrafttreten, somit bis 25. 8. 2023. Für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten wird die Verpflichtung, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten, erst am 17. 12. 2023 wirksam. Das neue Gesetz sorgt jedoch in der Praxis für eine Reihe von Fragen.4 Im nachfolgenden Beitrag sollen einige dieser offenen Punkte beantwortet werden.
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