Neue Vorschriften / Arbeitsrecht

Ausländerbeschäftigung: Besonders Hochqualifizierte 2020 - BGBl

Bearbeiter: Manfred Lindmayr / Barbara Tuma

BGBl II 2019/420, ausgegeben am 19. 12. 2019

Verordnung der BMASGK für die Zulassung von Besonders Hochqualifizierten für das Jahr 2020

Nach § 13 Abs 4 AuslBG kann der BMASGK per Verordnung Berufe im hochqualifizierten Bereich (tertiäre Ausbildung) festlegen, in denen Ausländer als besonders Hochqualifizierte gemäß § 12 AuslBG bevorzugt zugelassen werden können. Für diese Berufe bzw Ausbildungen wird die erforderliche Mindestpunkteanzahl um fünf Punkte (von 70 auf 65) herabgesetzt, um die Zulassung gut qualifizierter Schlüsselkräfte in besonders nachgefragten Berufen zu erleichtern und den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken.

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Artikel-Nr.
ARD 6681/20/2020

10.01.2020
Heft 6681/2020