Die Europäische Kommission hat ihre Mitteilung zu Auslegungsfragen in Bezug auf die RL 2003/88/EG aus dem Jahr 2017 aktualisiert und die seither ergangene Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung der Richtlinie eingearbeitet. Angesichts der komplexen Struktur der Arbeitszeitrichtlinie liegt das Ziel der 68-seitigen Mitteilung darin, den Behörden und Unternehmen einen umfassenden Leitfaden zur Auslegung der Richtlinie zu geben. Die Mitteilung enthält keine neuen Vorgaben und die vertretenen Auffassungen stehen unter dem Vorbehalt etwaiger Fortentwicklungen sowie Ergänzungen durch die Rechtsprechung des EuGH. (Amtsblatt der EU C 109 vom 24. 3. 2023, S 1)
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