Thema - Arbeitsrecht

Ausprägungen der Privatsphäre des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz

Dr. Andreas Gerhartl

Sowohl durch Mitnahme privater Gegenstände als auch bereits durch das bloße Erscheinen am Arbeitsplatz bringt der Arbeitnehmer - zumindest in Form der Sichtbarmachung persönlicher Vorlieben und Präferenzen - einen Teil seiner Persönlichkeit in das Arbeitsverhältnis ein. Der Reichweite von einschlägigen Verboten des Arbeitgebers insbesondere in Bezug auf das persönliche Erscheinungsbild des Arbeitnehmers sind daher Schranken gesetzt.

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Artikel-Nr.
ARD 6862/5/2023

23.08.2023
Heft 6862/2023
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.