Gestaltungspotenziale für Arbeitgeber und Kollektivvertragsparteien
Die aktuelle EuGH-Judikatur zur Teilzeitmehrarbeit hat spätestens mit der Folgeentscheidung in der Rs KfH Dialyse und Nierentransplantation und der aufgezeigten Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten dazu geführt, das derzeitige AZG-Zuschlagssystem auf die Unionsrechtskonformität zu überprüfen. Ein Teil der Lehre zeigte deutlich auf, dass ein gesetzgeberischer Sanierungsakt geboten scheint. Daher sollten Arbeitgeber und Kollektivvertragsparteien bereits jetzt vorhandene Gestaltungspotenziale nutzen, um künftige Auseinandersetzungen in der Arbeitswelt zu vermindern. In diesem Zusammenhang soll dieser Beitrag konkrete Gestaltungsvorschläge für Arbeitgeber und Kollektivvertragsparteien aufzeigen und auf zivil- und verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber aufmerksam machen.
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