Rechnungswesen

Auswirkungen der Körperschaftsteuersatzsenkung auf die Steuerabgrenzung

Mag. Maximilian Schreyvogl / Sabine Weintögl, MSc (WU)

Am 20. 1. 2022 hat der Nationalrat in dritter Lesung das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 Teil I (ÖkoStRefG 2022 Teil I1) beschlossen. Im Rahmen dieses Gesetzes wird der Körperschaftsteuersatz ab 2023 in zwei Stufen von 25 % auf 23 % gesenkt. In diesem Beitrag sollen die bilanziellen Konsequenzen dieser Steuersatzänderungen für UGB- und IFRS-Abschlüsse aufgezeigt werden, welche bereits in den Abschlüssen der Geschäftsjahre, die am oder nach dem 31. 1. 2022 enden, bei der Ermittlung der Steuerabgrenzung zu berücksichtigen sind.*

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Artikel-Nr.
RWZ 2022/8

03.03.2022
Heft 2/2022
Autor/in
Maximilian Schreyvogl

Mag. Maximilian Schreyvogl, WP/­StB/­CPA ist selbständiger Wirtschaftsprüfer und berät Unternehmen und Wirtschaftstreuhänder in Fragen der nationalen und internationalen Rechnungslegung. Davor war er 25 Jahre lang in der Abschlussprüfung multinationaler Konzerne tätig, davon zehn Jahre als Partner bei einer Big4-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Er ist Mitglied des Fachsenats für Unternehmensberichterstattung sowie der österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung und Gerichts­sach­ver­ständiger.

Sabine Weintögl

StB Sabine Weintögl, MSc (WU) ist Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der WU Wien sowie Assistentin des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC). Sie verfügt über langjährige Erfahrung in der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen bei international tätigen Prüfungsgesellschaften.