Verordnung des BMF über die Liste der teilnehmenden Staaten gemäß dem Regierungsübereinkommen vom 29. Oktober 2014
BGBl II 2016/362, ausgegeben am 5. 12. 2016
Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen im Rahmen des globalen Standards wird zwischen Österreich und Nicht-EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage des völkerrechtlichen Regierungsübereinkommens vom 29. 10. 2014 durchgeführt. Daher ist der jeweilige geografische Anwendungsbereich des Gemeinsamer Meldestandard-Gesetzes (GMSG) flexibel gestaltet und der BMF legt im Verordnungsweg fest, welche Staaten teilnehmende Staaten sind. Die erste Liste mit den 26 Drittstaaten, die ab 1. 1. 2017 teilnehmen, wurde nun veröffentlicht:
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