Die Gläubigergleichbehandlung ist ein zentraler Zweck des Insolvenzrechts, zu dessen Erreichung das Anfechtungsrecht im Besonderen beiträgt. Daneben dient aber auch das Kridastrafrecht dem Gläubigerschutz. Der Beitrag untersucht die Insolvenzanfechtung im Hinblick auf eine allfällige zusätzliche Strafbarkeit des Insolvenzschuldners.
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