Aufgabe des Pendlerrechners ist es, rechtsverbindlich zu ermitteln, ob und in welcher Höhe ein Pendlerpauschale inklusive des zu berücksichtigenden Pendlereuro zusteht oder nicht. Seit 25. Juni 2014 steht - wie bereits in ARD 6404/16/2014 berichtet - die neue verbesserte Version des Pendlerrechners, der sogenannte Pendlerrechner 2.0, bereit und können Pendler von einer Reihe von Adaptierungen im Sinne von mehr Realitätsnähe profitieren. Die Voraussetzungen für die Pauschalierung waren - wegen des Abstellens auf eine Zeitkomponente - schon bisher sehr komplex geregelt und in dieser Hinsicht tragen die Verbesserungen nicht zu einer Vereinfachung bei. Um den pendelnden Arbeitnehmern und den gemäß Rz 273 LStR abzugsverpflichteten Arbeitgebern die Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse des Online-Tools zu ermöglichen, stellt dieser Beitrag zunächst bildhaft dar, nach welcher Systematik der Pendlerrechner 2.0 programmiert ist und nach welchen Kriterien er seine Auswahl aus mehreren verfügbaren Routen bzw Verkehrsmitteln und damit die Entscheidung über den Pendlerpauschaleanspruch trifft. Im Anschluss werden die sich aus dem Erststart des Pendlerrechners am 12. 2. 2014 und dessen Relaunch am 25. 6. 2014 ergebenden Auswirkungen in der Lohnverrechnung visualisiert.
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