Gemäß § 108 Abs 1 EStG 1988 beträgt die Höhe der Bausparprämie auch für das Kalenderjahr 2024 (unverändert) 1,5 % der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge (Erlass des BMF vom 18. 10. 2023, 2023-0.697.267). Für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG 1988 ergibt sich daraus für das Jahr 2024 eine staatliche Prämie von 4,25 % (höchstens € 141,86 bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von € 3.337,85; bei dieser Berechnung wurden die voraussichtlichen SV-Werte 2024 herangezogen, siehe ARD 6864/15/2023).
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