Gemäß § 108 Abs 1 EStG 1988 beträgt die Höhe der Bausparprämie auch für das Kalenderjahr 2025 (unverändert) 1,5 % der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge (Erlass des BMF vom 25.10.2024, 2024-0.757.616). Für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG 1988 ergibt sich daraus für das Jahr 2025 eine staatliche Prämie von 4,25 % (höchstens € 150,99 bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von € 3.552,66; bei dieser Berechnung wurden die voraussichtlichen SV-Werte 2025 herangezogen, siehe ARD 6914/2/2024).
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