Mit BGBl II 2019/407 wurden für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2020 folgende Kontingente festgelegt:
Wirtschaftszweig Tourismus: 1.263 ausländische ArbeitskräfteWirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft: 3.046 ausländische ArbeitskräfteWirtschaftszweig Landwirtschaft: zusätzlich ein Kontingent iHv 119 für die kurzfristige Beschäftigung von ausländischen ErntehelfernNoch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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