Aus dem Alltag eines Personalchefs

Begünstigte Abfertigung: nur bei "richtiger" Änderungskündigung

Mag. Elisabeth David (PVP-Redakteurin)

Will der Arbeitgeber Arbeitsbedingungen ändern, kann er dies einseitig aber nicht, dann bietet sich als Maßnahme die Änderungskündigung an. Damit verbunden sind abgabenrechtlich die folgenden Fragen zu beantworten:

Unter welchen Voraussetzungen kann eine gesetzliche Abfertigung steuerbegünstigt abgerechnet und ausbezahlt werden?Unter welchen Voraussetzungen kann eine allfällige freiwillige Abfertigung steuerbegünstigt abgerechnet und ausbezahlt werden?

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Artikel-Nr.
PVP 2014/20

25.03.2014
Heft 3/2014
Autor/in
Elisabeth David

Mag. Elisabeth David ist als Konsulentin für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht und Mitglied des HR-Beratungsteams in der AUDITREU Steuerberatungsgesellschaft m.b.H mit Praxisfragen aus dem Arbeits- und Abgabenrecht befasst. Davor hat sie sich in Personalabteilungen (ua Wiener Stadtwerke Holding AG) mit Themen rund um das Personalwesen beschäftigt. Weiters ist sie Fachautorin und als Vortragende tätig.