Zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 soll ein "Bundesgesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen" erlassen werden (Ministerialentwurf 3. 10. 2023, 297/ME NR 27. GP). Mit der globalen Mindestbesteuerung soll allgemein sichergestellt werden, dass multinationale Unternehmensgruppen mit Konzernumsätzen von mindestens 750 Mio € weltweit einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15 % unterliegen. Sofern in einem Steuerhoheitsgebiet, in dem die Unternehmensgruppe tätig ist, der länderweise für die Unternehmensgruppe berechnete Effektivsteuersatz den Mindeststeuersatz von 15 % unterschreitet, erfolgt im Rahmen der GloBE (Global Anti-Base Erosion)-Mustervorschriften die Einhebung sogenannter Ergänzungssteuern, um eine Anhebung des effektiven Besteuerungsniveaus auf 15 % sicherzustellen. Aus unionsrechtlichen Gründen fallen nicht nur multinationale Unternehmensgruppen, sondern auch große inländische Unternehmensgruppen in den Anwendungsbereich der globalen Mindestbesteuerung; außerdem erfordert die Richtlinie die Erhebung einer Ergänzungssteuer nicht nur für grenzüberschreitende Sachverhalte, sondern auch für inländische Sachverhalte. Bei der Mindeststeuer handelt es sich um eine eigenständige Abgabe vom Einkommen, die unabhängig von der Rechtsform der Geschäftseinheit erhoben wird. Sie ist insbesondere als Ergänzungssteuer zur Körperschaftsteuer zu sehen.
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