Seit 1. 1. 2025 sind Unternehmen mit mehr als 400 Arbeitnehmern zur Bestellung von Barrierefreiheitsbeauftragten verpflichtet (siehe bereits ARD 6911/17/2024). In einer Anfragebeantwortung hat das Sozialministerium nun die Rechtsansicht bestätigt, dass grundsätzlich nichts dagegen spricht, wenn Behindertenvertrauenspersonen auch die ehrenamtliche Tätigkeit des Barrierefreiheitsbeauftragten übernehmen. Als Grundvoraussetzung gilt selbstverständlich, dass die betreffende Person der Bestellung zustimmt. Die zentrale Aufgabe von Barrierefreiheitsbeauftragten besteht darin, sich mit Fragen der umfassenden Barrierefreiheit zu befassen, Missstände aufzuzeigen und Verbesserungsvorschläge einzubringen und insbesondere mit Personen zusammenzuarbeiten, die für die Umsetzung der Barrierefreiheit in den verschiedensten Bereichen zuständig sind. ( Quelle: www.vorlagenportal.at, News vom 27. 1. 2025)
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