Artikelrundschau / Steuerrecht

Beiser, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen - eine Analyse der Funktion und Angemessenheit, ÖStZ 2023/247, 221

Bearbeiterin: Barbara Lass-Könczöl

Bis € 360,- stellt § 68 EStG Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit monatlich steuerfrei. Beiser führt zur Frage der Schätzung der Angemessenheit von SEG-Zulagen (Schmutzzulage für Rauchfangkehrer in Tirol) die Entscheidung des VwGH vom 30. 6. 2021, Ra 2020/15/0123, ARD 6761/12/2021, an. Der VwGH sprach aus, dass erst auf Basis festgestellter üblicher Kosten auf das angemessene Ausmaß einer Schmutzzulage geschlossen werden kann. Ein pauschaler Betrag kommt dabei dem Gedanken einer Abgeltung der Verschmutzung näher als ein prozentueller Betrag vom Gehalt. Dem Autor zufolge ist bei der Schätzung der Angemessenheit von SEG-Zulagen zunächst zu klären, welche Funktion diese Zulagen haben. Eine Pauschalierung von Werbungskosten nach § 16 EStG ist auszuschließen, weil alle in § 68 EStG genannten Zulagen die Funktion eines Entgelts für Arbeitsleistungen erfüllen und §§ 67 und 68 EStG Steuerermäßigungen für bestimmte Lohnbestandteile aus nichtselbstständiger Arbeit regeln und keine Pauschalierung von Werbungskosten. Für Beiser sind alle Zulagen und Zuschläge bis zum gesetzlich geregelten Maximalbetrag, dh für SEG-Zulagen iHv € 360,- , als angemessen anzuerkennen.

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Artikel-Nr.
ARD 6851/19/2023

09.06.2023
Heft 6851/2023