Artikelrundschau / Steuerrecht

Beiser, Wohnraumüberlassung an mitarbeitende Gesellschafter, SWK 2024, 1164

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Werden bei Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, FlexCo) Wohnungen an mitarbeitende Gesellschafter als Gegenleistung für ihre Arbeit überlassen, liegt bei der Arbeitgeber-GmbH eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung mit Vorsteuerabzug vor. In der Einkommensteuer sind die Sachbezugswerte "geldwerte Vorteile" nach § 15 EStG 1988. Barlohn und Sachbezugswerte sind beim Arbeitgeber als Betriebsausgaben abzugsfähig. Nur soweit die "Gesamtausstattung" (Gesamtentlohnung) aus Barlohn und Sachbezug unangemessen hoch ist, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.

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Artikel-Nr.
ARD 6925/18/2024

20.11.2024
Heft 6925/2024