Technische Voraussetzungen und Möglichkeiten
Die Insolvenzrechts-Novelle 2002 BGBl I 2002/75 bringt mit dem Ziel der "Verhinderung des Insolvenzmissbrauches" wesentliche Änderungen im Verfahren zur Verwertung der Konkursmasse. Unter anderem ist gem § 117 Abs 2 KO idF InsNov 2002 vorgesehen, dass die beabsichtigte Veräußerung oder Verpachtung von Unternehmen, Beteilungen, Anlage- und Umlaufvermögen und Liegenschaften vom Masseverwalter, insb durch Aufnahme in die Ediktsdatei, öffentlich bekannt zu machen ist. Hier sollen zunächst die technischen Voraussetzungen und Möglichkeiten solcher Bekanntmachungen kurz vorgestellt werden.
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