ZIK Praxis

Bekanntmachungen der Masseverwalter in der Ediktsdatei

RA Dr. Stephan Riel / DI Gerhard Schuster

Technische Voraussetzungen und Möglichkeiten

Die Insolvenzrechts-Novelle 2002 BGBl I 2002/75 bringt mit dem Ziel der "Verhinderung des Insolvenzmissbrauches" wesentliche Änderungen im Verfahren zur Verwertung der Konkursmasse. Unter anderem ist gem § 117 Abs 2 KO idF InsNov 2002 vorgesehen, dass die beabsichtigte Veräußerung oder Verpachtung von Unternehmen, Beteilungen, Anlage- und Umlaufvermögen und Liegenschaften vom Masseverwalter, insb durch Aufnahme in die Ediktsdatei, öffentlich bekannt zu machen ist. Hier sollen zunächst die technischen Voraussetzungen und Möglichkeiten solcher Bekanntmachungen kurz vorgestellt werden.

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Artikel-Nr.
ZIK 2002/108

25.06.2002
Heft 3/2002
Autor/in
Stephan Riel

Dr. Stephan Riel, Rechtsanwalt in Wien mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Insolvenz- und Sanierungsrecht, Partner in der Kanzlei Riel & Partner, Insolvenzverwalter in Wien und Niederösterreich, Mitglied der im BMJ tagenden Insolvenzrechtsreformkommission, Mitherausgeber der ZIK, zahlreiche Publikationen zum Insolvenzrecht.