ZIK aktuell

Bemerkungen zum Anwendungsbereich des § 191 KO

Herbert Fink

Der im Dritten Teil der KO angesiedelte § 191 KO sieht für die Entlohnung des Masseverwalters sowie für die Belohnung der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände einige Besonderheiten vor. Bisher war weitgehend unbestritten, dass diese Bestimmung nur im Schuldenregulierungsverfahren zum Tragen kommt. Das LG Feldkirch wendet jedoch § 191 Abs 2 KO in einer neuen Entscheidung auch auf das Konkursverfahren natürlicher Personen vor dem Landesgericht an 1)).

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Artikel-Nr.
ZIK 2003/153

25.08.2003
Heft 4/2003
Autor/in
Herbert Fink

Univ.-Doz. Dr. Herbert Fink ist Rechtsanwalt in Innsbruck und Lehrbeauftragter an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.

Publikationen:

Bearbeiter der §§ 155–170 ZPO in Konecny/Fasching, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen2; Die sukzessive Zuständigkeit im Verfahren in Sozialrechtssachen (1995); Mitautor in Fink/Schmidt/Kurzböck, Handbuch zur Lohnpfändung3 (2002).