Anmerkungen zu OGH 8 ObS 4/12i1
Der OGH nimmt in der vorliegenden E zur Frage Stellung, ob bei der Berechnung der langen Kündigungsentschädigung besonders kündigungsgeschützter Arbeitnehmer (AN) auch auf nachträglich eintretende Umstände Bedacht zu nehmen ist. Im folgenden Beitrag werden hierzu weitere Überlegungen angestellt.
Im zu beurteilenden Fall ging es um den Kündigungsentschädigungsbezug einer nach MSchG geschützten AN, die sich im Zeitpunkt des vorzeitigen Austritts gem § 25 IO in Karenz befand. Die Berechnung der Kündigungsentschädigung setzt gem § 29 Abs 1 AngG (§ 1162b ABGB) allgemein an jener Zeit an, die bei (fiktiver) ordnungsgemäßer Arbeitgeberkündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses hätte verstreichen müssen. Es ist zu fragen, welche Entgeltleistungen dem AN bei angenommener Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft bis zur ordnungsgemäßen Beendigung zugekommen wären,2 diese stellen dann die Kündigungsentschädigung dar.
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Artikel-Nr.
ZIK 2012/295
27.12.2012
Heft 6/2012
Autor/in
Foto: Hoffmann_KleineZeitung
Dr. Gert-Peter Reissner ist Univ.-Prof. und Leiter des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Graz. Publikationen und Vortragstätigkeit vor allem zum Arbeitsrecht, Sozialrecht und Sportrecht; u. a. Mitherausgeber und -autor des "Zeller Kommentars zum Arbeitsrecht" (3. Auflage 2018). Forschungsschwerpunkte: Arbeitsrecht und Betriebsübergang, Arbeitsrecht und Insolvenz sowie kritische Vertragsklauseln im Arbeitsrecht (Konkurrenzklauseln etc).
Publikationen:
Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht (3. Auflage 2018; hrsg gemeinsam mit Matthias Neumayr), Zeller Handbuch Arbeitsvertrags-Klauseln (2. Auflage 2019; hrsg gemeinsam mit Matthias Neumayr), Zeller Handbuch Betriebsvereinbarungen (2014; hrsg gemeinsam mit Matthias Neumayr), Arbeitsverhältnis und Insolvenz (5. Auflage 2018).
Foto: AK/Graf
Mag. Bruno Sundl ist seit 30 Jahren Mitarbeiter der Arbeiterkammer Steiermark, wobei er sich seit 25 Jahren auf den Themenbereich Arbeitsverhältnis und Insolvenz spezialisiert hat. Er leitet die Insolvenzabteilung der Arbeiterkammer Steiermark und steht der Geschäftsstelle Steiermark des Insolvenzschutzverbandes für ArbeitnehmerInnen (ISA) vor. Zu seinen Spezialthemen hat er in einschlägigen Fachzeitschriften publiziert.