Zugleich eine Besprechung der E 4 Ob 191/21y = Zak 2022/284, 155
In Anbetracht der COVID-19-Pandemie stellen sich im Zusammenhang mit Benützungsverträgen über Studentenheimzimmer zentrale bestandrechtliche Fragen. So ist bspw vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Umstellung des Präsenzbetriebes auf Distance Learning an den Hochschulen Österreichs samt Reisebeschränkungen zu untersuchen, inwiefern dadurch eine vorzeitige Vertragsauflösung durch den Bestandnehmer möglich ist. Nunmehr hat der OGH dazu erstmals Stellung bezogen.1
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