BGBl I 2024/109, ausgegeben am 19. 7. 2024
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden
Mit dem gegenständlichen Bundesgesetz wird ua normiert, dass Versehrtenrenten künftig nicht mehr auf die Ausgleichszulage und die Sozialhilfe anzurechnen sind. Zudem wird Vorsorge dafür getroffen, dass der Pflegebonus für pflegende Angehörige mit geringem Einkommen wie vorgesehen mit 1. 1. 2025 valorisiert werden kann. Zu diesem Zweck wird der gebührende Jahresbetrag in einen Monatsbetrag umgewandelt.
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