Neue Vorschriften / Sozialversicherungsrecht

Berechnung der Ausgleichszulage, Angehörigenbonus ua - BGBl

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

BGBl I 2024/109, ausgegeben am 19. 7. 2024

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden

Mit dem gegenständlichen Bundesgesetz wird ua normiert, dass Versehrtenrenten künftig nicht mehr auf die Ausgleichszulage und die Sozialhilfe anzurechnen sind. Zudem wird Vorsorge dafür getroffen, dass der Pflegebonus für pflegende Angehörige mit geringem Einkommen wie vorgesehen mit 1. 1. 2025 valorisiert werden kann. Zu diesem Zweck wird der gebührende Jahresbetrag in einen Monatsbetrag umgewandelt.

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Artikel-Nr.
ARD 6912/18/2024

21.08.2024
Heft 6912/2024