Eine Besprechung des Urteils OGH 17. 1. 2023, 2 Ob 230/22w
Hat ein Versicherter nach einem Unfall einen Schadenersatzanspruch gegen den Schädiger (bzw den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners), geht dieser Anspruch nach § 332 ASVG im Wege einer Legalzession auf den Sozialversicherungsträger insoweit über, als dieser entsprechende (kongruente) Leistungen zu erbringen hat (zB Behandlungskosten, Versehrtenrente etc). Der Schädiger soll durch Leistungen der öffentlichen Hand nicht entlastet werden, die Legalzession soll daher eine Vorteilsanrechnung verhindern.
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