Aufsaetze

Bereicherungsanspruch der Konkursmasse nach Vertragsrücktritt gem § 21 KO bei erfolgter (Teil-)Abtretung des Erfüllungsanspruchs

RA Dr. Katharina Widhalm-Budak

Anmerkungen zu OGH 8 Ob 45/09i1

Erklärt der Masseverwalter von einem beidseitig unerfüllten Vertrag seinen Rücktritt gem § 21 KO, so unterbleibt die weitere Erfüllung. Dem Vertragspartner steht diesfalls anstelle des Erfüllungsanspruchs eine Schadenersatzforderung zu, die er als Konkursforderung geltend machen kann. Hingegen kann der Masseverwalter vom Vertragspartner Zahlung verlangen, wenn die vom Gemeinschuldner bereits erbrachten Leistungen den Wert der Teilleistungen des Vertragspartners sowie dessen Schadenersatzanspruch gem § 21 zweiter Satz KO übersteigen. Hatte der Gemeinschuldner seinen Erfüllungsanspruch an einen Dritten teilweise zur Sicherheit zediert, stellt sich die Frage, ob die Abtretung auch diesen "Bereicherungsanspruch" der Konkursmasse umfasst. Der OGH bejahte dies und sprach aus, dass daher der Masseverwalter nur einen um die abgetretene Teilforderung reduzierten Betrag fordern kann.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZIK 2010/63

28.04.2010
Heft 2/2010
Autor/in
Katharina Widhalm-Budak

Dr. Katharina Widhalm-Budak war Assistentin am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Wien, ist seit April 2001 Rechtsanwältin in Wien und seit 2008 Lektorin an der Universität Wien. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Insolvenz- und Wirtschaftsrecht. Sie hält regelmäßig Vorträge zum materiellen Insolvenzrecht und Anfechtungsrecht und ist Fachautorin einschlägiger Publikationen.

Publikationen:
Handbuch Anfechtungsrecht (2008);
Kontokorrentkredit und Konkursanfechtung (2001);
Widhalm-Budak in Konecny/Schubert, Insolvenzgesetze (Kommentar zur Konkursordnung) §§ 21, 22 KO;
Das Aufschiebungsrecht des Masseverwalters gem § 120a KO, ZIK 2003, 4 uva.