In aller Kürze

Berufshaftpflichtversicherung eines Bilanzbuchhalters

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

In der Entscheidung OGH 30. 6. 2021, 7 Ob 104/21a, hat der OGH klargestellt, dass die von einem Bilanzbuchhalter in einem Einkommensteuerverfahren ausgeübte Tätigkeit als Zustellbevollmächtigter nicht vom Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung umfasst ist. Ein Bilanzbuchhalter ist weder zur Beratung bzw Hilfestellung bei der Abfassung einer Einkommensteuererklärung befugt noch zur Abfassung/Erstellung einer solchen. Somit steht die Tätigkeit als Zustellbevollmächtigter in einem Einkommensteuerverfahren vor einer Bundesabgabenbehörde nicht in einem inneren ursächlichen Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit, zu deren Ausübung er berechtigt ist, und steht daher nicht unter Versicherungsschutz. Allein, dass einem Bilanzbuchhalter wie jeder Person unter den Voraussetzungen des § 9 Zustellgesetz Zustellvollmacht erteilt werden kann, genügt nicht, um diese Tätigkeit als eine berufliche Tätigkeit iSd § 2 Bilanzbuchhaltungsgesetz zu qualifizieren.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6767/2/2021

30.09.2021
Heft 6767/2021