BGBl I 2024/93, ausgegeben am 18. 7. 2024
Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, die Rechtsanwaltsordnung und das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert werden
In der Notariatsordnung kam es insbesondere zu folgenden Änderungen:
Künftig soll schon im Stadium der Eintragung von Berufsanwärtern in das Verzeichnis der Notariatskandidaten zusätzliches Augenmerk auf deren persönliche Eignung und soziale Fähigkeiten gelegt werden. Ferner sollen die persönliche Weiterentwicklung und der Erwerb von weiteren Qualifikationen in Hinkunft auch bei der Gesamtbetrachtung/-bewertung der Ernennungskriterien zum Notar eine noch stärkere Rolle spielen, die bloße "Zeitkomponente" der Dauer der praktischen Verwendung erhält (nach entsprechend langjähriger Erfahrung in der notariellen Tätigkeit) weniger Gewicht. Dem Aspekt der Zukunftsfähigkeit des österreichischen Notariats tragen zusätzliche Möglichkeiten für Zusammenschlüsse von Notaren und Notariatskandidaten in Notar-Partnerschaften sowie im Bereich der Dauersubstituten Rechnung.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.