In aller Kürze

Berufsschutz nur bei qualifizierten Tätigkeiten als Angestellter bzw Arbeiter

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Ein Parteiantrag auf Aufhebung des § 255 ASVG wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz hatte vor dem VfGH keinen Erfolg: Es liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, ua in § 255 Abs 2 ASVG als Voraussetzung für die Zuerkennung eines Berufsschutzes in einem Lehrberuf oder einem angelernten Beruf als Arbeiter lediglich solche Pflichtversicherungsmonate zu berücksichtigen, in denen qualifizierte Tätigkeiten als Angestellter bzw als Arbeiter ausgeübt wurden, nicht hingegen Tätigkeiten, die nicht nach dem ASVG der Pflichtversicherung unterliegen. Demgemäß hat der VfGH beschlossen, von einer Behandlung des Antrags mangels Aussicht auf Erfolg abzusehen. (VfGH 29. 11. 2022, G 261/2021)

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6850/2/2023

24.05.2023
Heft 6850/2023