Der Beschäftigungsbonus wurde kürzlich beschlossen. Er soll mithelfen, die Wirtschaft anzukurbeln, neue Jobs zu schaffen und somit Arbeitslosigkeit zu bekämpfen.
Dienstgeber können seit 1. 7. 2017 Anträge auf den Beschäftigungsbonus bei der staatlichen Förderbank "aws" (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH) einreichen. Dieser Förderantrag kann bis spätestens 30 Tage nach Beginn des zu fördernden Dienstverhältnisses gestellt werden. Sie erhalten unter gewissen Voraussetzungen eine Förderung von 50 % der Lohnnebenkosten für die Dauer von bis zu 3 Jahren.
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