Rechtsprechung / Verfahrensrecht

Beschwerde an die im Straferkenntnis angeführte Mail-Adresse entgegen behördlicher Kundmachung

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

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VwGH 18. 4. 2024, Ra 2024/02/0049

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Artikel-Nr.
ARD 6913/11/2024

28.08.2024
Heft 6913/2024