Kurzer Beitrag zum Fragerecht gemäß § 184 ZPO und zugleich Anmerkung zu 4 Ob 78/22g1
In der E 4 Ob 78/22g ließ der OGH das Fragerecht des beweisbelasteten Insolvenzverwalters gem § 184 ZPO über das Vorhandensein und die Beschaffenheit von potenziellen Beweismitteln gegen den nicht beweisbelasteten Gegner zu. Es liege nämlich eine Situation von nicht leicht zu überwindenden Beweisschwierigkeiten vor. Der Beitrag versucht, Voraussetzungen und Grenzen des prozessualen Fragerechts gem § 184 ZPO im Lichte der bisherigen Rechtsprechung auszuloten.
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