Thema - Arbeitsrecht

Besteht eine Pflicht von Dienstnehmern zur Ablegung von Prüfungen?

RA Dr. Natalie Hahn

Entscheidungsbesprechung zu OLG Innsbruck 27. 2. 2017, 15 Ra 11/17f

Muss sich ein Dienstnehmer einer vom Dienstgeber aufgetragenen Schulung unterziehen und darüber auch eine Prüfung ablegen? Mit dieser interessanten Frage hatte sich das OLG Innsbruck in einem aktuellen Verfahren auseinanderzusetzen und kam dabei unter Abwägung der Treuepflicht des Dienstnehmers und der Fürsorgepflicht des Dienstgebers zum Ergebnis, dass eine entsprechende Weisung des Dienstgebers jedenfalls gerechtfertigt ist, wenn die durch die Prüfung nachgewiesenen Kenntnisse des Dienstnehmers zu einer Minimierung des Haftungsrisikos des Dienstgebers gegenüber Dritten bei einem allfälligen Unfall beitragen können und der Dienstgeber die Kosten der Schulung und der Prüfung trägt.

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Artikel-Nr.
ARD 6566/3/2017

21.09.2017
Heft 6566/2017
Autor/in
Natalie Hahn

Dr. Natalie Hahn ist Partnerin und Head of Employment bei DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte. Sie verfügt über 13 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwältin und berät in- und ausländische Unternehmen zu allen Themen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie Executives in allen Fragen von der Vertragserstellung bis hin zu dessen Beendigung. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Betriebsverfassungsrecht, Restrukturierungen, Outsourcing & Betriebsübergang, arbeitsrechtliche Prozessführung, Beratung von Führungskräften und Organen sowie Arbeitsstrafrecht. Natalie Hahn ist ferner Autorin und Vortragende zu verschiedensten arbeitsrechtlichen und HR-spezifischen Themen.