Entscheidungsbesprechung zu OLG Innsbruck 27. 2. 2017, 15 Ra 11/17f
Muss sich ein Dienstnehmer einer vom Dienstgeber aufgetragenen Schulung unterziehen und darüber auch eine Prüfung ablegen? Mit dieser interessanten Frage hatte sich das OLG Innsbruck in einem aktuellen Verfahren auseinanderzusetzen und kam dabei unter Abwägung der Treuepflicht des Dienstnehmers und der Fürsorgepflicht des Dienstgebers zum Ergebnis, dass eine entsprechende Weisung des Dienstgebers jedenfalls gerechtfertigt ist, wenn die durch die Prüfung nachgewiesenen Kenntnisse des Dienstnehmers zu einer Minimierung des Haftungsrisikos des Dienstgebers gegenüber Dritten bei einem allfälligen Unfall beitragen können und der Dienstgeber die Kosten der Schulung und der Prüfung trägt.
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