In aller Kürze

Besteuerung von in Österreich ansässigem Flugpersonal nach dem DBA-Malta

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Gehört eine Person, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig und auch iSd DBA-Malta ansässig ist, dem Flugpersonal einer Fluggesellschaft an, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich in Malta befindet, stellt sich die Frage, ob deren Gehälter im Ansässigkeitsstaat Österreich besteuert werden dürfen. Zu dieser speziellen Frage hat das für internationale Steuerfälle im BMF eingerichtete EAS (Express-Antwort-Service) eine Auskunft in der Findok veröffentlicht: EAS 3448 vom 17. 11. 2023.

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Artikel-Nr.
ARD 6876/3/2023

29.11.2023
Heft 6876/2023