Anmerkungen zu OGH 3 Ob 182/17m1
Der OGH eröffnet Anfechtungsgegnern die Möglichkeit der Bestreitung von Insolvenzforderungen im Anfechtungsprozess. Dieses Ergebnis wird mit dem mangelnden rechtlichen Gehör des Anfechtungsgegners bei der Forderungsfeststellung begründet. Eine nähere Betrachtung zeigt, dass dem Anfechtungsgegner kein rechtliches Gehör dahin einzuräumen ist, dass die Insolvenzforderungen im Anfechtungsprozess (neuerlich) zu überprüfen sind.
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